Folgende Leistungen stehen jeder Schwangeren als Unterstützung in dieser besonderen Lebensphase zu und werden von gesetzlichen Krankenkassen getragen.
Privat versicherte Frauen sollten sich bei Ihrer Krankenkasse informieren, ob Ihnen das gleiche Kontingent entsprechend der Hebammen-Vergütungsvereinbarung NRW (HebGO NRW) zusteht oder andere Vorgaben gelten.

  • Schwangerschaft

    Bei der Begleitung der Schwangerschaft finden regelmäßige Termine alle 4 Wochen statt. Dazu gehört neben der medizinischen Schwangerenvorsorge die Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden und/oder Ängsten und Beratung in der Schwangerschaft. Zudem kann Hilfe bei Bürokratie, der Vorbereitung auf die Zeit nach der Geburt und dem Thema Stillen in Anspruch genommen werden. Die medizinischen Untersuchungen in der Schwangerschaft finden gemäß der aktuellen Mutterschaftsrichtlinien statt und umfassen die Bestimmung von Lage und Wachstum des Kindes, abhören kindlicher Herztöne, Blutdruck und Urinkontrolle und ggf. Blutuntersuchungen. Diese Leistungen können neben der Begleitung durch eine Gynäkologin in Anspruch genommen werden.

  • Wochenbett

    Die Betreuung beinhaltet Hausbesuche nach der Geburt. Dabei stehen Heilungsprozesse, Stillhilfe, die Rückbildung der Gebärmutter sowie physische und psychische Veränderungen der Wöchnerin im Fokus. Zusätzlich biete ich Unterstützung bei Themen wie der Ernährung des Kindes, Handling, Erkennen und Erfüllen der Bedürfnisse des Kindes, Gewichtskontrollen, Wachstumsschübe, Tragen, Schlafen und vieles mehr, was in dieser besonderen Situation erforderlich ist.

  • Stillberatung-Beikosteinführung

    Ich begleite die Stillphase und Themen wie richtiges Anlegen, Veränderungen der Milch und des Stillprozesses, Stillen und Wiedereinstieg in den Beruf, Muttermilch abpumpen und aufbewahren, Transport und aufwärmen der Muttermilch sowie die Umstellung auf Beikost bzw. vollwertige Kost und das Thema Abstillen.